Glossar
A
Alarmanlagen, auch Einbruchmeldeanlagen genannt (EMA), sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern, im Notfall Polizei oder den Sicherheitsdienst benachrichtigen. Abgesichert wird mit
- Magnetkontakte (Fenster, Türen)
- Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
- Alarmgläser (Verglasungen der Fassade / Außenhaut)
- Lichtschranken (Fensterfronten, Flure, Außenbereich)
- Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
- Bewegungsmelder (passiv: Infrarot / aktiv: Ultraschall, auch Mikrowelle)
- Kapazitive Melder (Tresorschränke)
- Alarmtapeten (Wände)
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