Voraussetzung:
- mindestens Nachweis der Teilnahme an einer Unterrichtung gem. § 34a GewO bzw. höhere Qualifikation (Sachkunde bevorzugt)
- Verständnis für technische Anlagen und Meldeeinrichtungen
- Bereitschaft zur Wechselschicht
- einwandfreies Deutsch in Wort und Schrift
- Führerschein mindestens für PKW