in den Bereichen:
- Separatwachdienst
- Revierwachdienst (Tagesdienst an den Wochenenden)
- Schließ- und Öffnungsdienste (Mo.-Fr., max. 5 Stunden in der Frühe oder abends)
Voraussetzung:
- Führerschein
- mindestens Nachweis der Unterrichtung nach § 34a GewO
- einwandfreies Deutsch in Wort und Schrift